EXPERTISE UND BERATUNG

Sachverständiger für Juwelen und Schmuck

Wiederbeschaffungswertgutachten

Möchten Sie ein Schmuckstück versichern, benötigen Sie ein Gutachten über den aktuellen Verkaufspreis im deutschen Facheinzelhandel, den sog. Wiederbeschaffungswert. In diesem Wert ist die jeweils aktuelle Mehrwertsteuer enthalten.

Der Wiederbeschaffungswert ist notwendig, um im Falle eines Verlustes die voraussichtlichen Kosten einer Reproduktion Ihres Schmuckstückes durch einen qualifizierten Fachbetrieb versichern zu können. Auch wenn Ihr Schmuckstück veräußert werden soll, z.B. auf geeigneten Internetplattformen oder auch in Auktionshäusern stellt der Wiederbeschaffungswert die Basis zur Preisfindung eines gebrauchten Schmuckstückes dar.

Kriterien zur Wertermittlung bilden die verfassten Farbedelsteine sowie Diamanten einerseits, andererseits das verwendete Edelmetall und dessen Verarbeitung in Technik und Design.

Ermittlung des Erbteilwertes (Realwert)

Um Erbteilwerte im Auftrage von Erbengemeinschaften oder Nachlassverwaltern zu ermitteln, wird der sogenannte Realwert bestimmt. Der Realwert ist der reine Materialwert der verarbeiteten Edelmetalle. Technik, Design und ehemalige Arbeitsleistungen werden in diesem Falle nicht berechnet. Die verfassten Edelsteine und Diamanten werden mit dem aktuellen Großhandelswert abzüglich ca. 20 % berechnet. Eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen des eingefassten Steinmaterials und deren Reparatur muss in dieser Kalkulation enthalten sein.

Der ermittelte Realwert ist ein Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer.

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